Meldepflicht bei Befall
Nach der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlingsbekämpfungsV Berlin) vom 16. August 2011 sind
- Hausratten (Rattus rattus)
- Wanderratten (Rattus norvegicus)
und in Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen mit Säuglingen, Kindern, Jugendlichen, Heimen, Ferienlager usw.) auftretende
- Schaben
- Pharaoameisen
- Fliegen (in erheblicher Zahl)
meldepflichtig!
Hier kommen Sie zum Meldeformular für Berlin.
Die E-Mail oder Faxnummer entnehmen Sie bitte unserer Liste der Berliner Gesundheitsämter.