Meldepflicht bei Befall

 

Nach der Verordnung über die Bekämpfung von Gesundheitsschädlingen (SchädlingsbekämpfungsV Berlin) vom 16. August 2011 sind

und in Gemeinschaftseinrichtungen (Einrichtungen mit Säuglingen, Kindern, Jugendlichen, Heimen, Ferienlager usw.) auftretende

meldepflichtig!

 

Einen Schädlingsbefall können Sie per Brief, per E-Mail oder telefonisch anzeigen (melden). Relevant sind insbesondere die folgenden Angaben:

Ort der Sichtung, Eigentümer des Grundstücks, Kontaktdaten der meldenden Person, fotografische Dokumentation.

 

Ein Befall mit anderen Schädlingen wie z.B. Wespen, Mücken, Käfer oder Mäuse muss nicht gemeldet werden.

 

Hier kommen Sie zum Meldeformular für Berlin.

Die E-Mail oder Faxnummer entnehmen Sie bitte unserer Liste der Berliner Gesundheitsämter.

 

Online - Dokumentation easy-dok
Thermo-bug
IHK Ausbildung
Berliner Schädlingsbekämpfungsverein e.V.
Berliner Schädlingsbekämpfungs­verein e.V.
Schädlingsbekämpfer-Verband-Sachsen e.V.
Bezahlung
 
 
 
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