Wildbienen - Apoidea spec.
Gehörnte Mauerbiene
Gemeine Sandbiene
Blaue Holzbiene
Größe: je nach Art zwischen 1,3 mm und 30 mm
Weitere umgangssprachliche Namen: oft verwechselt mit Honigbienen und Wespen
Namen in anderen Sprachen: bees solitary, abeilles solitaires, abejas solitarias, Pszczoły samotnice, odinochnyye pchely, yalnız arılar, alnahl albariyu
Hier die Inhaltsangabe folgender Abschnitte:
Vorkommen
In der Natur in der wärmeren Jahreszeit vor allem im Frühling im April/Mai. Als Wildbienen bezeichnet man sämtliche Bienenarten der Überfamilie Apoidea mit Ausnahme der Honigbienen. Es gibt ca. 550 Arten in Deutschland, die völlig unterschiedlich in Aussehen, Größe, Färbung und Musterung sein können. Löcher in Mauern, vor allem zur warmen Südseite und andere kleine Hohlräume werden gerne zur Eiablage genutzt, beliebt sind auch Lüftungslöcher in modernen Mehrglasfenstern.
Entwicklung
- solitäre Lebensweise, leben aber oft nebeneinander
- legen Eier mit Blütenpollen in vorhandene Hohlräume wie Mauerlöcher, Gesteinsspalten, Schilfrohr, Löcher im Holz von holzbohrenden Insekten, Pflanzenstängeln und verschließen den Gang mit einem Deckel
- einige Arten auch im sandigen Bodenbereich
- Puppen überwintern in den Legeröhren, Entwicklung meist 1 Jahr, Wildbienen leben nur 4-6 Wochen
- besitzen einen Legestachel, haben aber keinen Stechreflex
- ernähren sich von Pollen und Nektar - wichtige Rolle als Blütenbestäuber
Schadwirkung
- leben viele Wildbienen parallel, kommt es zu einem hohen Flugaufkommen
- die Menschen verwechseln dann oft Wildbienen mit Honigbienen oder Wespen und haben Angst oder fühlen sich überhaupt durch den Flug gestört
- Betroffene sollten über die Harmlosigkeit der Wildbienen aufgeklärt werden
- der starke Insektenflug hält nur für einige Tage an
Vorbeugung
- die Anflugsrichtung kann je nach Situation umgeleitet werden
- Gegenstände aus Rohr (z.B. Fußmatten, Sichtschutz) sollten nicht auf Balkons eingesetzt werden
- bestehende Löcher sollten verschlossen werden
Vorbemerkung zur Bekämpfung
- Der Fang und die Tötung sind nicht erlaubt (Artenschutzgesetz = besonders geschützt)
- eine Umsiedlung ist unüblich und darf nur auf Antrag bei der Unteren Naturschutzbehörde versucht werden
Checkliste zur Bekämpfung
Die MIB-Info - Wespen, Hornissen, Bienen
Ihr Daniel Krämer